Für Dachsanierungen, energetische Modernisierungen und Neubauten gibt es in Deutschland zahlreiche Förderprogramme. Hausbesitzer können Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für Maßnahmen wie Dachdämmung, Dachfenster, energetische Sanierung oder den Neubau eines Effizienzhauses erhalten.

Auch in Baden-Württemberg stehen Fördermöglichkeiten über staatliche Programme und Landesförderbanken zur Verfügung.

Als Zimmerei unterstützen wir unsere Kunden mit den notwendigen Angeboten und technischen Angaben für Förderanträge und informieren über mögliche Programme.

Energieeffizienter Neubau

Für besonders energieeffiziente Neubauten stehen Förderkredite zur Verfügung.

Typische Förderprogramme unterstützen:

  • Effizienzhäuser

  • energieeffiziente Bauweise

Diese Programme werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt.

Weitere Informationen:
https://www.kfw.de

Die Beantragung erfolgt in der Regel über die Hausbank des Bauherrn.
Die Förderung muss in der Regel vor Beginn der Bauarbeiten beantragt werden

Dachsanierung und Dachdämmung

Energetische Maßnahmen am Dach werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt.

Förderfähig sind unter anderem:

  • Dachdämmung

  • Dämmung der obersten Geschossdecke

  • energetische Dachsanierung

  • Verbesserung der Gebäudehülle

Zuschüsse werden über das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben.

Weitere Informationen:
https://www.bafa.de

Die Beantragung der Förderung erfolgt in der Regel durch den Bauherrn selbst oder über einen Energieberater.
Die Förderung muss in der Regel vor Beginn der Bauarbeiten beantragt werden.

Förderprogramme in Baden-Württemberg

Zusätzlich zu Bundesprogrammen gibt es Fördermöglichkeiten des Landes Baden-Württemberg.

Programme werden unter anderem über die
L-Bank angeboten.

Gefördert werden beispielsweise:

  • Wohnungsbau

  • familiengerechter Neubau

  • Modernisierung von Wohnraum

Weitere Informationen:
https://www.l-bank.de

Die Beantragung von Förderprogrammen der L-Bank erfolgt je nach Programm über die zuständige Wohnraumförderstelle (z. B. Landratsamt oder Gemeinde), direkt über die L-Bank oder in Verbindung mit der finanzierenden Bank.

Voraussetzung ist, dass der Antrag vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird.

Energieberater in der Region

Für Förderprogramme ist oft ein Energieberater erforderlich.

Nachfolgend finden Sie verschiedene Energieberater aus der Region:

Checkliste

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1. Angebot einholen

Zuerst wird geklärt, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen (z. B. Dachsanierung oder Dämmung).
Auf dieser Basis können Kosten und mögliche Förderfähigkeit eingeschätzt werden.

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2. Förderfähigkeit prüfen

Nicht jede Maßnahme ist automatisch förderfähig.
Entscheidend sind technische Anforderungen und das geplante Bauvorhaben.

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3. Energieberater oder Bank einbinden

Je nach Förderprogramm erfolgt die Beantragung:

– über einen Energieberater (z. B. Zuschüsse)
– oder über die Hausbank (z. B. Kredite)

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4. Förderung beantragen (vor Baubeginn!)

Der Förderantrag muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt und bewilligt werden.

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5. Umsetzung der Maßnahme

Nach der Förderzusage kann die Baumaßnahme durchgeführt werden.

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6. Nachweise einreichen & Auszahlung

Nach Abschluss werden die erforderlichen Unterlagen eingereicht, anschließend erfolgt die Auszahlung der Förderung.